Nun steht fest das es eine neue Regierung im Ampelformat geben wird. Rot- Gelb- Grün- sieht sich selbst als Erneuerung und Modernisierung des Landes. Doch was steht eigentlich im Koalitionsvertrag zu dem wichtigen Thema IT-Sicherheit und Informationssicherheit? Wir haben mal einen genaueren Blick riskiert und die wichtigsten Aussagen zusammengestellt:

„Wir führen ein Recht auf Verschlüsselung, ein wirksames Schwachstellenmanagement mit dem Ziel, Sicherheitslücken zu schließen, und die Vorgaben ’security-by-design/default‘ ein. Auch der Staat muss verpflichtend die Möglichkeit echter verschlüsselter Kommunikation anbieten“ so steht es im Koalitionsvertrag.

  • Recht auf Verschlüsselung:

Es gibt hier mehrere Stellen im Koalitionsvertrag wo dieses Recht gefordert wird, vorallem im europäischen Zusammenhang. Hier ist von einer „durchgängigen Ende zu Ende Verschlüsselung“ gesprochen. Wie das für den Bürger umgesetzt werden soll bleibt weiterhin fraglich.

  • Wirksames Schwachstellenmangement / Schließung von Sicherheitslücken:

Dies betrifft vorallem staatliche Stellen. Denn diese sollen zukünftig verpflichtet werden Sicherheitslücken an das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zu melden. Ebenfalls wird verlangt das Unternehmen sich regelmäßig einer externen Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Hierbei entscheident ist das, das BSI die Sicherheitslücken analysiert und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt um hier tatsächlich eine Erhöhung der IT-Sicherheit zu erreichen.

  • (White) Hacking soll legalisiert werden:

Der sogenannte „Hackerparagraph“ 202c des Strafgesetzbuches soll angepasst werden. Als Resultat daraus muss das sogenannte White-Hacking legasierit werden. Ebenfalls soll die Hackerbehörde Zitis eine gesetzliche Grundlage erhalten. Diese hat den Auftrag Überwachungstools zu entwickeln (Stichwort Staatstrojaner).

Ebenfalls hervorzuheben ist die Absicht des Verzichtes auf flächendeckende Videoüberwachung sowie den Einsatz von automatisierter Gesichtserkennung. Ob das nun positiv oder eher negativ zu sehen ist bleibt mal dahingestellt und basiert auf der Sicht des Betrachters.

  • Uploadfilter:

Diese lehnt der Koalitionsvertrag grundsätzlich erstmal ab. Dieser umstrittene Artikel 17 des EU Urheberrechts ist grade erst im August dieses Jahres in Kraft getreten und hat für viel Unmut in den Reihen der sogenannten Content Creator und der großen Videoplattformen wie Youtube gesorgt. Hierbei sieht die Ampelkoalition die Meinungsfreiheit höher gestellt als das Urheberrecht.

Alles in allem kann man doch gut sehen das die Themen IT-Sicherheit und Datenschutz weiterhin eine große Rolle auch bei einer neuen Regierung spielen werden.